Nein. Für Bürgerinnen und Bürger ist die Nutzung der EUDI-Wallet freiwillig. Niemand wird verpflichtet sein, eine EUDI-Wallet zu verwenden oder digitale Nachweise ausschließlich über die Wallet bereitzustellen.
Anders sieht es bei bestimmten Unternehmen und Dienstleistern aus. Im Rahmen von eIDAS 2.0 werden ausgewählte regulierte Dienste künftig verpflichtet sein, die EUDI-Wallet als Identifikations- und Nachweismittel zu akzeptieren. Dies betrifft insbesondere Anwendungsfälle mit hohen Anforderungen an Identität, Authentifizierung oder Vertrauen. Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet das: Die Verwendung der EUDI-Wallet bleibt freiwillig, gleichzeitig wird die Zahl der Dienste steigen, bei denen die EUDI-Wallet als anerkannte und europaweit interoperable Lösung genutzt werden kann.
Mit sproof Ident steht bereits heute eine White-Label-Lösung für digitale Identifikations- und Vertrauensprozesse zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Ihre Organisation dabei, bestehende Prozesse zu analysieren, EUDI-Wallet-Potenziale zu bewerten und eine zukunftssichere EUDI-Strategie zu entwickeln.
