Wir schätzen Ihre Privatsphäre!
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Wichtige Information zum 05.11.2024:
Wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angepasst!
Die folgenden AGB gelten für die geschäftliche Nutzung ("Business"- oder "Enterprise"-Lizenz) von sproof sign und sind ab dem 05.11.2024 gültig.
Für die private Nutzung von sproof sign ("Private"-Lizenz) gelten folgende AGB: AGB für die private Nutzung von sproof sign.
Wenn Sie einen Vertrag vor dem 05.11.2024 abgeschlossen haben gelten weiterhin diese AGB
Elektronische Signatur und elektronische Siegel: bezeichnet eine elektronische Signatur bzw ein elektronisches Siegel, welche/s die Authentizität und Integrität der signierten Daten sicherstellt. Elektronische Signaturen werden i.d.R. im PAdES Format angebracht. Bei den signierten Daten handelt es sich um Dokumente im PDF-Format.
Identifikation: bezeichnet die Identifikation der signierenden Person, welche je nach benötigter Stärke durch Anmeldung bei sproof, durch Bestätigung einer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer oder durch eine Identifikation bei einem Vertrauensdiensteanbieter erfolgen kann.
Kontingente: bezeichnet elektronische Signaturen, qualifizierte elektronische Signaturen, Siegel, Validierungen, etc., die in einem jährlichen Kontingent vertraglich vereinbart werden.
DSGVO: bezeichnet die Europäische Datenschutz-Grundverordnung.
Geschäftszeit: bezeichnet Werktage in der Zeit von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00. Die Geschäftszeiten entsprechen den Supportzeiten.
Nutzer: bezeichnet den Vertragspartner selbst oder eine durch diesen eindeutig bestimmte natürliche Person, die in einem Angestellten- oder sonstigen Weisungsverhältnis zum Vertragspartner steht und welche zur Nutzung der Software auf Basis einer durch den Vertragspartner erworbenen Lizenz berechtigt ist.
Qualifizierte elektronische Signatur: bezeichnet eine elektronische Signatur, welche der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichkommt. Qualifizierte elektronische Signaturen werden über einen Partner von sproof ausgestellt; eine Identifikation erfolgt i.d.R. über die Telefonnummer und ein amtliches Ausweisdokument des jeweiligen Nutzers im Rahmen eines Identifikationsverfahrens.
sproof sign / Software: stellt einen Dienst zum Erstellen von digitalen Signaturen und Siegeln und zum Abbilden von zugehörigen Workflows dar. Dokumente können sowohl von einer Person als auch von mehreren Personen, welche zur Abgabe einer Unterschrift eingeladen wurden, unterschrieben werden.
Update: bezeichnet eine Version der Software, die kleine funktionale Veränderungen/Verbesserungen oder die Korrektur von Fehlern beinhaltet.
Upgrade: bezeichnet die Erweiterung der Software um neue Module oder Features.
Vertragspartei/en: sind sproof und der Vertragspartner, jeweils einzeln bzw. gemeinsam.
Vertragspartner: ist jene Partei, welche mit sproof einen Vertrag über die Nutzung der Software auf Basis dieser AGB abschließt.
Werktag: bezeichnet die Tage von Montag bis Freitag unter Ausschluss der gesetzlichen Feiertage in Österreich.
Zugangsdaten: bezeichnet die einem Nutzer zugeordneten, aus Benutzername und Passwort bestehenden Daten, mittels derer der Nutzer auf die Software zugreifen bzw. diese nutzen kann.
Paket: Ein Paket mit erworbenen Nutzerlizenzen und Signaturkontingenten mit einer Regellaufzeit von einem Jahr, das durch einen bestimmten Nutzer verwaltet wird. Ein Paket kann verschiedene Nutzerlizenzen mit jeweils unterschiedlichem Funktionsumfang beinhalten.
2.1. Die nachfolgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von sproof sign gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen ab dem als Stand der AGB angegebenen Datum zwischen der sproof GmbH (Urstein Süd 19/2, 5412 Puch b. Hallein, Österreich) im Folgenden “sproof” und ihren jeweiligen Vertragspartnern. Vertragspartner von sproof sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB).
2.2. sproof bietet eine Plattform zum Signieren digitaler Dokumente an. Die von sproof angebotenen Dienste ermöglichen es den Nutzern, Dokumente zu signieren und andere Personen zum Signieren eines Dokuments einzuladen.
2.3. Im Rahmen der AGB stellt sproof dem Vertragspartner bzw. Nutzern die Software zur Verfügung und räumt dem Vertragspartner ein (ausgenommen der Nutzung durch Nutzer) nicht-exklusives, nicht-übertragbares und nicht-unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software ein.
2.4. Dies vorausgesetzt, vereinbaren die Vertragsparteien wie folgt
3.1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Zurverfügungstellung der Software seitens sproof an den Vertragspartner bzw. Nutzer.
3.2. Der Nutzer ist berechtigt, sich durch Eingabe der entsprechenden Daten bei sproof zu registrieren. Für die Nutzung bestimmter Dienste und Funktionen im Sinne dieser AGB ist eine kostenpflichtige Registrierung bei sproof erforderlich.
3.3. sproof teilt dem Nutzer mit, ob eine Registrierung erfolgreich war oder nicht. sproof kann die Registrierung eines Nutzers nach freiem Ermessen ablehnen, ohne dass es hierbei einer Angabe von Gründen bedarf.
3.4. Durch die Registrierung ist der Vertragspartner in der Lage, sein Paket zu verwalten, indem Pakete gekauft und/oder gekündigt werden und die entsprechenden Funktionen genutzt werden können.
3.5. sproof stellt dem Vertragspartner bzw. Nutzer während der Laufzeit der Pakete die Nutzung der gegenständlichen Software, die in einem Rechenzentrum von sproof gehostet wird, zur Verfügung.
3.6. Die Internetanbindung des Vertragspartners, deren Aufrechterhaltung, die ausreichende Geschwindigkeit derselben, sowie zu erfüllende Hard- und Softwarevoraussetzungen aufseiten des Vertragspartners, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
3.7. sproof hält die Software performant und stellt Updates zur Verfügung.
3.8. Die Software steht an 7 Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung. Davon ausgenommen sind notwendige oder erforderliche Wartungsarbeiten sowie Hard-, Software und Infrastruktur bedingte Einflüsse vonseiten von sproof. Diese werden, laut 9.1. wenn möglich, rechtzeitig angekündigt.
3.9. Andere als die hierin ausdrücklich genannten Leistungen zählen nicht zum Vertragsinhalt und werden von sproof nur im Falle einer separaten Beauftragung zu von den Vertragsparteien zu vereinbarenden Bedingungen übernommen; zu diesen nicht im Leistungsumfang enthaltenen Bereichen zählen insbesondere
4.1. sproof verpflichtet sich, im Zuge der Erfüllung dieser AGB die folgenden Grundsätze einzuhalten:
a) Die Leistungserbringung ist, insbesondere auch im Hinblick auf Datensicherheit und Sicherheit der Software vor unberechtigten Eingriffen Dritter (zB Schadsoftware, Hackerangriffe) nach dem Stand der Technik zu organisieren und abzuwickeln;
b) Der Zugang über das Internet zur Software erfolgt über eine gesicherte Internetverbindung (TLS, Version nach dem Stand der Technik) mittels der übermittelten Zugangsdaten;
c) sproof wird seine Leistungen unter bestmöglicher Wahrung der Kontinuität des Geschäftsbetriebs des Vertragspartners durchführen und dafür Sorge tragen, dass keine unnötigen Unterbrechungen des Geschäftsbetriebes des Auftraggebers verursacht werden.
5.1. sproof räumt dem Vertragspartner ein nicht ausschließliches, einfaches, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes, nicht weiter- und unterlizenzierbares oder sonst übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Software ein. Zur Benennung einer oder mehrerer Nutzer nach Maßgabe der konkreten Vereinbarung ist der Vertragspartner jedenfalls berechtigt.
5.2. Weitere darüber hinausgehende Rechte der Software des Vertragspartners oder der Nutzer werden durch diesen Vertrag nicht eingeräumt. Der Vertragspartner darf die Software daher nicht dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig in ihre Bestandteile zerlegen. Der Vertragspartner darf keine Urheberrechts- oder Schutzmarkenhinweise von der Software entfernen.
5.3. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die Software und auf die zugehörige Dokumentation sowie auf sonstige für die Ausübung des Nutzungsrechts notwendige Materialien, wie beispielsweise Konzepte und Beschreibungen.
5.4. Der Vertragspartner darf die Software nur für seine eigenen unternehmensinternen Zwecke nutzen. Davon umfasst ist neben der Nutzung für interne Signaturprozesse ausdrücklich auch die Bereitstellung von zu signierenden Dokumenten des Vertragspartners an dessen Endkunden und sonstige Vertragspartner. Der Vertragspartner darf die Software jedoch nicht weiterveräußern oder anderweitig zu kommerziellen Zwecken nutzen.
5.5. Der Vertragspartner, von ihm beauftragte Dritte oder die Nutzer sind nicht berechtigt, Änderungen am Code der Software vorzunehmen.
sproof stellt dem Vertragspartner Schnittstellen zur Verfügung, die die Integration der Software mit Drittsystemen ermöglichen. Die Integration der Software mit Drittsystemen obliegt dem Vertragspartner.
Sämtliche durch die Integration verursachten Aufwendungen, die Wartung der Schnittstellen (welche nicht sproof zuordenbar sind) sowie das Sicherstellen der ordnungsgemäßen Verwendung der Schnittstelle obliegen dem Vertragspartner.
Rechtsverbindlichkeit
7.1. Die von sproof angebrachten elektronischen Signaturen entsprechen technisch den gesetzlichen Anforderungen zum Zeitpunkt der Erstellung. sproof stellt insbesondere sicher, dass die über deren Partner erstellten qualifizierten elektronischen Signaturen zum Zeitpunkt der Erstellung den jeweils geltenden Standards der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 entsprechen.
7.2. Die Signaturen sind für verschiedene Einsatzgebiete geeignet, unter anderem Verträge, Angebote, Bestellungen und andere rechtsverbindliche Dokumente. Sowohl die Entscheidung zwischen elektronischer Signatur und elektronischem Siegel als auch die Auswahl der Art der elektronischen Signatur (einfach, fortgeschritten, qualifiziert) bzw des elektronischen Siegels obliegt dem Vertragspartner.
Gültigkeit der Signaturprüfung
7.3. Die Software von sproof prüft die Gültigkeit elektronischer Signaturen nach den jeweils aktuellen technischen Standards. sproof gewährleistet, dass die Validierung zum Zeitpunkt der Prüfung technisch korrekt gegenüber der aktuell bei sproof vorliegenden Vertrauenslisten durchgeführt wird.
7.4. Das Prüfverfahren beinhaltet die Verifikation der Signatur gegen den signierten Inhalt und die Validierung der Zertifikate gegen die zuständigen Zertifizierungsstellen.
sproof bietet ihren Kunden bedarfsorientiert verschiedene Support-Level an.
Basis-Support
8.1. Der im Standardpaket enthaltene Basis-Support umfasst E-Mail-Support mit einer Antwortzeit von maximal 72 Stunden an Werktagen. Abgedeckt werden grundlegende Fragen und Probleme. Sofern keine abweichende Vereinbarung besteht, gilt Basis Support als vereinbart.
Premium-Support
8.2. Für Kunden mit erhöhtem Supportbedarf wird Premium-Support angeboten. Davon umfasst ist Telefonsupport, priorisierte Bearbeitung von Supportanfragen, schnellere Reaktionszeiten und dedizierte Supportmitarbeiter. Premium Support kann gegen eine zusätzliche Gebühr erworben werden.
9.1. sproof aktualisiert ihre Software zur Bereitstellung neuer Funktionen und Verbesserungen sowie um wichtige Sicherheitsupdates bereitzustellen. Diese Updates können insbesondere bei wichtigen Sicherheitsupdates ohne vorherige Ankündigung erfolgen, wobei sproof dem Vertragspartner in der Regel im Voraus informiert. Updates werden in einer kontrollierten Umgebung getestet, bevor sie in die Produktionsumgebung übertragen werden.
9.2. sproof behält sich vor, Updates und Upgrades nur für bestimmte Kategorien von Nutzerlizenzen oder nur für einzelne Nutzerlizenzen im jeweiligen Paket bereitzustellen.
Sicherheitsmaßnahmen
10.1. sproof setzt modernste Sicherheitsmaßnahmen ein, um die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Kundendaten zu gewährleisten. Dies beinhaltet Verschlüsselung, Firewalls, Intrusion Detection Systeme und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen.
Verantwortung des Vertragspartners
10.2. Der Vertragspartner ist verantwortlich für die Erstellung und Pflege von Backups seiner Daten und Dokumente. Obwohl sproof umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen implementiert, liegt die finale Verantwortung betreffend der Datensicherung beim Vertragspartner. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die sichere Verwahrung von Backup-Codes und Passwörtern, die nur dem Vertragspartner vorliegen und auf die sproof keinen Zugriff hat.
10.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche Zugangsdaten (insbesondere Benutzername, Passwort) vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen und geheim zu halten. Erlangt der Vertragspartner Kenntnis von einem Missbrauch der Zugangsdaten oder hat der Vertragspartner auch nur einen entsprechenden Verdacht, so ist er verpflichtet, sproof darüber unverzüglich zu informieren. Jede Handlung, die über das Kundenkonto gesetzt wird, wird dem Vertragspartner bis zur Meldung eines Missbrauchs zugerechnet, sofern die Handlung auf einen Missbrauch zurückzuführen ist.
10.4. Für eine durch den Vertragspartner verursachte Drittnutzung eines seiner Nutzerkonten haftet der Vertragspartner ebenso wie für jegliche Missbrauchshandlungen seitens sonstiger Dritter, die mit dem Vertragspartner in einer Geschäftsbeziehung stehen (zB Lieferanten, Endkunden des Vertragspartners), uneingeschränkt und hat sproof diesbezüglich vollständig schad- und klaglos zu halten. Der Vertragspartner muss sich insbesondere eine Drittnutzung zurechnen lassen, wenn dieser die unbefugte Nutzung eines Nutzerkontos auch nur fahrlässig ermöglicht hat.
10.5. Bei der Nutzung von Single Sign-On (SSO) ist ausschließlich der Vertragspartner bzw. Nutzer für die Verwaltung und Sicherheit der Login-Daten verantwortlich. sproof unterstützt verschiedene SSO-Anbieter und hilft bei der Implementierung. Der Vertragspartner ist jedoch verantwortlich für die Verwaltung der Zugriffsrechte und die Sicherheit der Authentifizierungsdaten.
10.6. Der Vertragspartner stellt sicher, dass sowohl er als auch die von ihm verwalteten weiteren Nutzer keinen Sanktionen unterliegen, keine sanktionierten bzw. gesetzeswidrigen Geschäfte ausüben oder Geschäftsbeziehungen zu sanktionierten Unternehmen oder Personen unterhalten und der Service von sproof nicht für derartige Geschäfte genutzt wird. Sollten dem Vertragspartner derartige oder ähnlich gelagerte Tatsachen zur Kenntnis gelangen ist er verpflichtet, sproof umgehend darüber zu informieren und die Nutzung von sproof einzustellen.
11.1. Das Entgelt für die Nutzung der Software durch den Vertragspartner ist den auf der Website bzw. in sproof sign angegebenen Preisen oder einem entsprechenden Angebot zu entnehmen.
11.2. Die Rechnungslegung erfolgt jährlich im Vorhinein bzw. unmittelbar nach Annahme des Angebots. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
11.3. Bei Zahlungsverzug behält sich sproof das Recht vor, den Zugang zum Service auszusetzen, bis alle offenen Beträge beglichen sind. Zusätzlich kommen diesfalls Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz zur Anwendung.
11.4. Alle Entgelte verstehen sich als Nettoentgelte. Allfällige Steuern, Abgaben und Gebühren werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
11.5. Als Zahlungsmodalitäten stehen dem Vertragspartner die Zahlung per Kreditkarte sowie Zahlung per Rechnung zur Verfügung. Die Aktivierung des Services erfolgt nach Zahlungseingang.
11.6. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
12.1. sproof verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften, insbesondere der DSGVO.
12.2. Die Details der Datenverarbeitung sind in den Datenschutzbestimmungen beschrieben und unter folgendem Link abrufbar: https://www.sproof.com/de/unternehmen/datenschutzerklaerung-sproof-sign .
12.3. Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung wird durch sproof auf Anfrage bereitgestellt. Diese regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Vertragspartners und stellt sicher, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
13.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen über die Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, deren Funktionsweise, technische Spezifikationen, Geschäftsmodelle, Kundeninformationen und Know-how (im Folgenden „vertrauliche Informationen“) streng vertraulich zu behandeln. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, die vertraulichen Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters, weder ganz noch teilweise, Dritten gegenüber offenzulegen, zu vervielfältigen, zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des gegenständlichen Vertragsverhältnisses fort.
13.2. Von der Geheimhaltung sind lediglich Informationen ausgenommen, die gegenwärtig oder zukünftig aus anderen Gründen an die Öffentlichkeit gelangen als durch eine Verletzung dieser Geheimhaltungsvereinbarung; die allgemein bekannt sind oder einer Vertragspartei bereits bei Vertragsabschluss nachweislich bekannt waren; über die eine Vertragspartei nach Vertragsabschluss auf rechtmäßige Weise durch einen Dritten Kenntnis erlangt; von denen eine Vertragspartei nachweisen kann, dass sie unabhängig und ohne Verwendung von vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder die gegenüber Behörden und Gerichten offenzulegen sind oder an Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder übermittelt werden, soweit und solange sie nicht von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden sind.
14.1. sproof leistet Gewähr für den ordentlichen Betrieb der Plattform und insbesondere der Software unter den regulären Bedingungen.
Haftungsausschluss
14.2. Die Haftung von sproof ist auf die jährliche Auftragssumme begrenzt.
14.3. sproof übernimmt keine Haftung für Sicherheitslücken oder Datenverluste, die durch die Nutzung von SSO-Diensten entstehen, da diese außerhalb des Einflussbereichs von sproof liegen. Dem Vertragspartner obliegt die Verantwortung für die Sicherung seiner Daten und Dokumente. sproof haftet nicht für einen wie auch immer gearteten Verlust von Daten oder Dokumenten.
14.4. sproof haftet nicht für die richtige Eingabe von Daten, insbesondere übernimmt sproof keine Haftung für die Richtigkeit von durch Nutzer zum Zweck des Dokumentenversands eingegebene E-Mail-Adressen.
14.5. sproof haftet nicht für Datenverluste, die durch fehlende Backups seitens des Vertragspartners entstehen.
14.6. sproof haftet für die technisch korrekte Validierung der Signaturen zum Zeitpunkt der Prüfung. Fehler, die nach der Prüfung auftreten, liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von sproof. Fehlerhafte oder beschädigte Dateien liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von sproof.
14.7. Der Vertragspartner ist für den Zugang und die Aktivitäten seiner Nutzer verantwortlich. sproof übernimmt keine Haftung für unberechtigte Zugriffe oder missbräuchliche Nutzung durch Nutzer seiner Vertragspartner.
14.8. Schlägt ein Bank-, Robo-, Auto-, Video- oder sonstiges Identifikationsverfahren für qualifizierte elektronische Signaturen aufgrund eines Verschuldens der/des sich Identifizierenden fehl, trägt die Verantwortung hierfür ausschließlich der Vertragspartner.
14.9. Jegliche Beweislast hinsichtlich Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche trifft den Vertragspartner. § 924 2. Satz ABGB kommt nicht zur Anwendung.
14.10. Alle hierin genannten Haftungsbegrenzungen und -beschränkungen gelten nicht für Fälle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, sowie der Gesundheit von natürlichen Personen durch sproof und darüber hinaus nicht für die zwingende Haftung von sproof nach dem Produkthaftungsgesetz. sproof haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sproof nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht), und dabei begrenzt auf solche Schäden, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. sproof übernimmt keinerlei Haftung für Mangelfolgeschäden (ausgenommen für Inhalts-, Daten- und Programmverluste der Software) sowie mittelbare und indirekte Schäden sowie für reine Vermögensschäden jeglicher Art.
Paketlaufzeit
15.1. Das Paket beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt des Abschlusses und nach Erhalt der Zahlung. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Vertragsjahr. Das Paket verlängert sich danach jährlich jeweils um ein weiteres Jahr.
15.2. Nicht verbrauchte Kontingente verfallen automatisch zum Ende des Vertragsjahres und können nicht in das nächste Vertragsjahr übertragen werden.
15.3. Bei einer Erweiterung der Kontingente während des Vertragsjahres (zusätzliche Nutzer, Signaturen, etc.) wird die Gebühr für Nutzer anteilig entsprechend des verbleibenden Zeitraumes berechnet und die jährlichen Kontingente werden um die zugekauften Mengen erhöht.
15.4. Wird die vereinbarte Höchstgrenze der Kontingente innerhalb des Vertragsjahres überschritten, ohne dass zuvor die Kontingente erweitert wurden, werden für jede zusätzliche Nutzung (zusätzliche Nutzer, Signaturen, etc.) die vertraglich vereinbarten Preise berechnet. Hierbei wird die Gebühr für Nutzer anteilig entsprechend des verbleibenden Zeitraumes berechnet und die jährlichen Kontingente werden um die zusätzlichen Mengen erhöht.
15.5. Bei mehrjährigen Verträgen gelten die vereinbarten Konditionen.
15.6. sproof behält sich vor, jährliche Entgeltanpassungen zuzüglich Nebenforderungen vornehmen zu können. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index vermehrt um je zwei Prozentpunkte. Als Bezugsgröße für eine Wertsicherung dient die zum Abschlusszeitpunkt des Vertragsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien aktuell verlautbarte Indexzahl. Für den Fall, dass keine Indexberechnung herangezogen werden kann, ist das wertgesicherte Entgelt (samt Nebenforderung) nach analogen Prinzipien unter Zugrundelegung des zuletzt maßgeblichen Index zu berechnen. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Durch die Entgegennahme des Entgelts oder eine Rechnungslegung ohne Erhöhungsbetrag verzichtet sproof nicht auf die sich aus der Wertsicherung ergebenden Erhöhungsbeträge.
16.1. Die Nutzer sind verpflichtet, die Software ausschließlich gemäß den geltenden Gesetzen und den Bestimmungen dieser AGB zu nutzen. Unzulässige Nutzungen sind verboten und führen zur sofortigen Sperrung des Zugangs.
16.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche hierin genannten Verpflichtungen (soweit möglich) auf jeden von ihm benannten Nutzer zu überbinden und hat sämtliche Vorkehrungen zu treffen, um eine Einhaltung dieser AGB durch jeden Nutzer sicherzustellen.
17.1. sproof behält sich das Recht vor, den Zugang eines Nutzers zur Plattform jederzeit zu verweigern, zu sperren oder zu löschen; dies insbesondere dann, wenn sproof Kenntnis darüber erlangt oder berechtigte Bedenken hat, dass
a) der Nutzer unrichtige oder unvollständige Angaben, insbesondere in Bezug auf seine persönlichen Daten, gemacht hat;
b) die vom Nutzer angegebenen Informationen nicht überprüft oder bestätigt werden können;
c) die Überprüfung der Rechtskonformität des Nutzers Unregelmäßigkeiten indiziert;
d) der Nutzer vorsätzlich grundlegende Bestimmungen dieser AGB verletzt;
e) der Nutzer ein Verhalten setzt, das sich für sproof nachteilig auswirken und die Nutzung der Plattform beeinträchtigen könnte.
17.2. sproof behält sich das Recht vor, den Zugang eines Nutzers zur Plattform jederzeit zu verweigern, zu sperren oder zu löschen; dies insbesondere dann, wenn sproof Kenntnis darüber erlangt oder berechtigte Bedenken hat, dass
a) der Nutzer unrichtige oder unvollständige Angaben, insbesondere in Bezug auf seine persönlichen Daten, gemacht hat;
b) die vom Nutzer angegebenen Informationen nicht überprüft oder bestätigt werden können;
c) die Überprüfung der Rechtskonformität des Nutzers Unregelmäßigkeiten indiziert;
d) der Nutzer vorsätzlich grundlegende Bestimmungen dieser AGB verletzt;
e) der Nutzer ein Verhalten setzt, das sich für sproof nachteilig auswirken und die Nutzung der Plattform beeinträchtigen könnte.
17.2. Im Falle einer Sperrung oder Entfernung im Sinne dieser Bestimmung ist sproof nicht verpflichtet, dem Vertragspartner bzw. Nutzer geleistete Vorauszahlungen zurückzuerstatten.
Der Vertragspartner und dessen Nutzer haften nach den gesetzlichen Vorschriften dafür, dass durch die Verwendung der auf die Plattform geladenen Dokumente keinerlei Immaterialgüterrechte, einschließlich Marken-, Muster-, Patent- oder jeglicher anderer Schutzrechte, Urheberrechte sowie Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter im In- und Ausland nicht verletzt werden. Außerdem verpflichtet sich der Vertragspartner, sproof für den Fall einer Verletzung solcher (Schutz-) Rechte Dritter vollständig schad- und klaglos zu halten.
19.1. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, als Referenzkunde für sproof genannt zu werden. Eine derartige Erwähnung erfolgt allgemein und umfasst keine vertraulichen Informationen.
19.2. Der Vertragspartner kann diese Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Der Widerruf hat keinen Einfluss auf bereits veröffentlichte Materialien, ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufs werden weitere Erwähnungen jedoch unterlassen.
20.1. Diese AGB und deren Rechtswirksamkeit, Auslegung und Erfüllung unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
20.2. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB ergeben oder sich auf dessen Abschluss, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, ist das am Sitz von sproof für Handelssachen zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
22.1. sproof behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit abzuändern. Die Änderungen werden dem Vertragspartner per E-Mail bekannt gegeben. Im Falle von wesentlichen Vertragsänderungen hat der Vertragspartner das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat schriftlich zu kündigen.
22.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine AGB werden, selbst bei Kenntnis von sproof, nicht Vertragsbestandteil. Abweichendes kann vereinbart werden, sofern sproof im Einzelnen auf Basis individuell getroffener Vereinbarungen eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt.
22.3. Die in diesen AGB verwendeten Überschriften dienen nur der Zweckmäßigkeit und sind bei der Auslegung nicht zu berücksichtigen. Formulierungen, die mit den Begriffen "einschließlich", "insbesondere" oder ähnlichen Ausdrücken eingeleitet werden, sind als illustrativ zu verstehen; sie schränken die Bedeutung der ihnen voranstehenden Wörter nicht ein. Die Verwendung eines Begriffs in der männlichen Form versteht sich im Sinne der besseren Lesbarkeit der AGB, schließt jedoch alle Geschlechter mit ein.
22.4. Diese AGB sind in unterschiedlichen Sprachen verfügbar. Bei Unklarheiten oder Auslegungsfragen ist alleine die deutsche Fassung dieser AGB maßgeblich.