Ja. Mit sproof sign erstellte Signaturen sind rechtsgültig. In der EU ist dies in der eIDAS-Verordnung rechtlich eindeutig geregelt. Mit sproof sign erstellte digitale Signaturen entsprechen der eIDAS-Verordnung. Speziell wird auch zwischen fortgeschrittenen digitalen Signaturen und qualifizierten digitalen Signaturen unterschieden. Mit sproof sign können beide erstellt werden. Die qualifizierte digitale Signatur erfordert eine einmalige Identifikation und die erstellten Signaturen sind der handschriftlichen Signatur gleichgestellt. Mehr erfahren
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