Wir schätzen Ihre Privatsphäre!
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Wichtige Information zum 05.11.2024:
Wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angepasst!
Die folgenden AGB gelten für die private Nutzung ("Private"-Lizenz) von sproof sign und sind ab dem 05.11.2024 gültig.
Wenn Sie sproof sign für geschäftliche Zwecke nutzen ("Business"- oder "Enterprise"-Lizenz) gelten folgende AGB: AGB für die geschäftliche Nutzung von sproof sign
Wenn Sie einen Vertrag vor dem 05.11.2024 abgeschlossen haben gelten weiterhin diese AGB .
Elektronische Signatur und elektronische Siegel: bezeichnet eine elektronische Signatur bzw ein elektronisches Siegel, welche/s die Authentizität und Integrität der signierten Daten sicherstellt. Elektronische Signaturen werden i.d.R. im PAdES Format angebracht. Bei den signierten Daten handelt es sich um Dokumente im PDF-Format.
Identifikation: bezeichnet die Identifikation der signierenden Person, welche je nach benötigter Stärke durch Anmeldung bei sproof, durch Bestätigung einer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer oder durch eine Identifikation bei einem Vertrauensdiensteanbieter erfolgen kann.
Kontingente: bezeichnet elektronische Signaturen, qualifizierte elektronische Signaturen, Siegel, Validierungen, etc., die in einem jährlichen Kontingent vertraglich vereinbart werden.
DSGVO: bezeichnet die Europäische Datenschutz-Grundverordnung.
Geschäftszeit: bezeichnet Werktage in der Zeit von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00. Die Geschäftszeiten entsprechen den Supportzeiten.
Nutzer: bezeichnet den Vertragspartner selbst oder eine durch diesen eindeutig bestimmte natürliche Person, die in einem Angestellten- oder sonstigen Weisungsverhältnis zum Vertragspartner steht und welche zur Nutzung der Software auf Basis einer durch den Vertragspartner erworbenen Lizenz berechtigt ist.
Qualifizierte elektronische Signatur: bezeichnet eine elektronische Signatur, welche der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichkommt. Qualifizierte elektronische Signaturen werden über einen Partner von sproof ausgestellt; eine Identifikation erfolgt i.d.R. über die Telefonnummer und ein amtliches Ausweisdokument des jeweiligen Nutzers im Rahmen eines Identifikationsverfahrens.
sproof sign / Software: stellt einen Dienst zum Erstellen von digitalen Signaturen und Siegeln und zum Abbilden von zugehörigen Workflows dar. Dokumente können sowohl von einer Person als auch von mehreren Personen, welche zur Abgabe einer Unterschrift eingeladen wurden, unterschrieben werden.
Update: bezeichnet eine Version der Software, die kleine funktionale Veränderungen/Verbesserungen oder die Korrektur von Fehlern beinhaltet.
Upgrade: bezeichnet die Erweiterung der Software um neue Module oder Features.
Vertragspartei/en: sind sproof und der Vertragspartner, jeweils einzeln bzw. gemeinsam.
Vertragspartner: ist jene Partei, welche mit sproof einen Vertrag über die Nutzung der Software auf Basis dieser AGB abschließt.
Werktag: bezeichnet die Tage von Montag bis Freitag unter Ausschluss der gesetzlichen Feiertage in Österreich.
Zugangsdaten: bezeichnet die einem Nutzer zugeordneten, aus Benutzername und Passwort bestehenden Daten, mittels derer der Nutzer auf die Software zugreifen bzw. diese nutzen kann.
Paket: Ein Paket mit erworbenen Nutzerlizenzen und Signaturkontingenten mit einer Regellaufzeit von einem Jahr, das durch einen bestimmten Nutzer verwaltet wird. Ein Paket kann verschiedene Nutzerlizenzen mit jeweils unterschiedlichem Funktionsumfang beinhalten.
2.1. Die nachfolgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von sproof sign gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen ab dem als Stand der AGB angegebenen Datum zwischen der sproof GmbH (Urstein Süd 19/2, 5412 Puch b. Hallein, Österreich) im Folgenden “sproof” und ihren jeweiligen Vertragspartnern. Vertragspartner von sproof sind ausschließlich Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
2.2. sproof bietet eine Plattform zum Signieren digitaler Dokumente an. Die von sproof angebotenen Dienste ermöglichen es den Nutzern, Dokumente zu signieren und andere Personen zum Signieren eines Dokuments einzuladen.
2.3. Im Rahmen der AGB stellt sproof dem Vertragspartner die Software zur Verfügung und räumt dem Vertragspartner ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares und nicht-unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software ein.
2.4. Dies vorausgesetzt, vereinbaren die Vertragsparteien wie folgt:
3.1. Gegenstand dieses Vertrags ist die unentgeltliche Zurverfügungstellung der Software seitens sproof an den Vertragspartner samt der Standardfunktionen von sproof nach Maßgabe des “fair use”-Prinzips ausschließlich zu privaten, nicht-kommerziellen Zwecken.
3.2. Der Nutzer ist berechtigt, sich durch Eingabe der entsprechenden Daten kostenlos bei sproof zu registrieren.
3.3. sproof teilt dem Nutzer mit, ob eine Registrierung erfolgreich war oder nicht. sproof kann die Registrierung eines Nutzers nach freiem Ermessen ablehnen, ohne dass es hierbei einer Angabe von Gründen bedarf.
3.4. Durch die Registrierung ist der Vertragspartner in der Lage, seinen Account zu verwalten, indem die entsprechenden Funktionen genutzt werden können.
3.5. sproof stellt dem Vertragspartner während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses die Nutzung der gegenständlichen Software, die in einem Rechenzentrum von sproof gehostet wird, zur Verfügung.
3.6. Die Internetanbindung des Vertragspartners, deren Aufrechterhaltung, die ausreichende Geschwindigkeit derselben, sowie zu erfüllende Hard- und Softwarevoraussetzungen aufseiten des Vertragspartners, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
3.7. sproof hält die Software performant und stellt Updates zur Verfügung.
3.8. Die Software steht an 7 Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung. Davon ausgenommen sind notwendige oder erforderliche Wartungsarbeiten sowie Hard-, Software und Infrastruktur bedingte Einflüsse vonseiten von sproof.
Diese werden, laut 9.1. wenn möglich, rechtzeitig angekündigt.
3.9. Andere als die hierin ausdrücklich genannten Leistungen zählen nicht zum Vertragsinhalt und werden von sproof nur im Falle einer separaten Beauftragung zu von den Vertragsparteien zu vereinbarenden Bedingungen übernommen; zu diesen nicht im Leistungsumfang enthaltenen Bereichen zählen insbesondere
4.1. sproof verpflichtet sich, im Zuge der Erfüllung dieser AGB die folgenden Grundsätze einzuhalten:
a) Die Leistungserbringung ist, insbesondere auch im Hinblick auf Datensicherheit und Sicherheit der Software vor unberechtigten Eingriffen Dritter (zB Schadsoftware, Hackerangriffe) nach dem Stand der Technik zu organisieren und abzuwickeln;
b) Der Zugang über das Internet zur Software erfolgt über eine gesicherte Internetverbindung (TLS, Version nach dem Stand der Technik) mittels der übermittelten Zugangsdaten;
c) sproof wird seine Leistungen unter bestmöglicher Wahrung der Kontinuität des Geschäftsbetriebs des Vertragspartners durchführen und dafür Sorge tragen, dass keine unnötigen Unterbrechungen des Geschäftsbetriebes des Auftraggebers verursacht werden.
5.1. sproof räumt dem Vertragspartner ein nicht ausschließliches, einfaches, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes, nicht weiter- und unterlizenzierbares oder sonst übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Software ein.
5.2. Weitere darüber hinausgehende Rechte des Vertragspartners werden durch diesen Vertrag nicht eingeräumt. Der Vertragspartner darf die Software daher nicht dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig in ihre Bestandteile zerlegen. Der Vertragspartner darf keine Urheberrechts- oder Schutzmarkenhinweise von der Software entfernen.
5.3. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die Software und auf die zugehörige Dokumentation sowie auf sonstige für die Ausübung des Nutzungsrechts notwendige Materialien, wie beispielsweise Konzepte und Beschreibungen.
5.4. Der Vertragspartner darf die Software nur für seine eigenen privaten, nicht kommerziellen Zwecke nutzen.
5.5. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Änderungen am Code der Software vorzunehmen.
Rechtverbindlichkeit
6.1. Die von sproof angebrachten elektronischen Signaturen entsprechen technisch den gesetzlichen Anforderungen zum Zeitpunkt der Erstellung. sproof stellt insbesondere sicher, dass die über deren Partner erstellten qualifizierten elektronischen Signaturen zum Zeitpunkt der Erstellung den jeweils geltenden Standards der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 entsprechen.
6.2. Die Signaturen sind für verschiedene Einsatzgebiete geeignet, unter anderem Verträge, Angebote, Bestellungen und andere rechtsverbindliche Dokumente. Sowohl die Entscheidung zwischen elektronischer Signatur und elektronischem Siegel als auch die Auswahl der Art der elektronischen Signatur (einfach, fortgeschritten, qualifiziert) bzw des elektronischen Siegels obliegt dem Vertragspartner.
Gültigkeit der Signaturprüfung
6.3. Die Software von sproof prüft die Gültigkeit elektronischer Signaturen nach den jeweils aktuellen technischen Standards. sproof gewährleistet, dass die Validierung zum Zeitpunkt der Prüfung technisch korrekt gegenüber der aktuell bei sproof vorliegenden Vertrauenslisten durchgeführt wird.
6.4. Das Prüfverfahren beinhaltet die Verifikation der Signatur gegen den signierten Inhalt und die Validierung der Zertifikate gegen die zuständigen Zertifizierungsstellen.
sproof bietet dem Vertragspartner keinen Support an. Bei Rückfragen oder Problemen ist das Team von sproof via E-Mail oder Kontaktformular erreichbar.
8.1. sproof aktualisiert ihre Software zur Bereitstellung neuer Funktionen und Verbesserungen sowie um wichtige Sicherheitsupdates bereitzustellen. Diese Updates können insbesondere bei wichtigen Sicherheitsupdates ohne vorherige Ankündigung erfolgen. sproof behält sich das Recht vor, den Funktionsumfang in der unentgeltlichen Variante jederzeit einzuschränken bzw. zu limitieren.
Sicherheitsmaßnahmen
9.1. sproof setzt modernste Sicherheitsmaßnahmen ein, um die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Kundendaten zu gewährleisten. Dies beinhaltet Verschlüsselung, Firewalls, Intrusion Detection Systeme und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen.
Verantwortung des Vertragspartners
9.2. Der Vertragspartner ist verantwortlich für die Erstellung und Pflege von Backups seiner Daten und Dokumente. Obwohl sproof umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen implementiert, liegt die finale Verantwortung betreffend der Datensicherung beim Vertragspartner. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die sichere Verwahrung von Backup-Codes und Passwörtern, die nur dem Vertragspartner vorliegen und auf die sproof keinen Zugriff hat.
9.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche Zugangsdaten (insbesondere Benutzername, Passwort) vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen und geheim zu halten. Erlangt der Vertragspartner Kenntnis von einem Missbrauch der Zugangsdaten oder hat der Vertragspartner auch nur einen entsprechenden Verdacht, so ist er verpflichtet, sproof darüber unverzüglich zu informieren. Jede Handlung, die über das Kundenkonto gesetzt wird, wird dem Vertragspartner bis zur Meldung eines Missbrauchs zugerechnet, sofern die Handlung auf einen Missbrauch zurückzuführen ist.
9.4. Für eine durch den Vertragspartner verursachte Drittnutzung seines Nutzerkontos haftet der Vertragspartner ebenso wie für jegliche Missbrauchshandlungen seitens sonstiger Dritter, die dem Vertragspartner zuzurechnen sind, nach Maßgabe zwingenden Rechts uneingeschränkt und hat sproof diesbezüglich vollständig schad- und klaglos zu halten. Der Vertragspartner muss sich insbesondere eine Drittnutzung zurechnen lassen, wenn dieser die unbefugte Nutzung eines Nutzerkontos auch nur fahrlässig ermöglicht hat.
9.5. Der Vertragspartner stellt sicher, dass er keinen Sanktionen unterliegt. Sollten dem Vertragspartner derartige oder ähnlich gelagerte Tatsachen zur Kenntnis gelangen, ist er verpflichtet, sproof umgehend darüber zu informieren und die Nutzung von sproof einzustellen
10.1. Das Entgelt für die Nutzung der Software durch den Vertragspartner ist den auf der Website bzw. in sproof sign angegebenen Preisen oder einem entsprechenden Angebot zu entnehmen. Die Nutzung von sproof durch den Vertragspartner erfolgt, soweit diese ausschließlich zu privaten, nicht kommerziellen Zwecken vorgenommen wird, unentgeltlich.
11.1 sproof verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften, insbesondere der DSGVO.
11.2 Die Details der Datenverarbeitung sind in den Datenschutzbestimmungen beschrieben und unter folgendem Link abrufbar: https://www.sproof.com/de/unternehmen/datenschutzerklaerung-sproof-sign.
12.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen über die Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, deren Funktionsweise, technische Spezifikationen, Geschäftsmodelle, Kundeninformationen und Know-how (im Folgenden „vertrauliche Informationen“) streng vertraulich zu behandeln. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, die vertraulichen Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters, weder ganz noch teilweise, Dritten gegenüber offenzulegen, zu vervielfältigen, zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des gegenständlichen Vertragsverhältnisses fort.
12.2. Von der Geheimhaltung sind lediglich Informationen ausgenommen, die gegenwärtig oder zukünftig aus anderen Gründen an die Öffentlichkeit gelangen als durch eine Verletzung dieser Geheimhaltungsvereinbarung; die allgemein bekannt sind oder einer Vertragspartei bereits bei Vertragsabschluss nachweislich bekannt waren; über die eine Vertragspartei nach Vertragsabschluss auf rechtmäßige Weise durch einen Dritten Kenntnis erlangt; von denen eine Vertragspartei nachweisen kann, dass sie unabhängig und ohne Verwendung von vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder die gegenüber Behörden und Gerichten offenzulegen sind oder an Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder übermittelt werden, soweit und solange sie nicht von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden sind.
13.1. sproof leistet Gewähr für den ordentlichen Betrieb der Plattform und insbesondere der Software unter den regulären Bedingungen.
13.2. Dem Vertragspartner obliegt die Verantwortung für die Sicherung seiner Daten und Dokumente. sproof haftet nicht für einen wie auch immer gearteten Verlust von Daten oder Dokumenten.
13.3. sproof haftet nicht für die richtige Eingabe von Daten, insbesondere übernimmt sproof keine Haftung für die Richtigkeit von durch Nutzer zum Zweck des Dokumentenversands eingegebene E-Mail-Adressen.
13.4. sproof haftet nicht für Datenverluste, die durch fehlende Backups seitens des Vertragspartners entstehen.
13.5. sproof haftet für die technisch korrekte Validierung der Signaturen zum Zeitpunkt der Prüfung. Fehler, die nach der Prüfung auftreten, liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von sproof. Fehlerhafte oder beschädigte Dateien liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von sproof.
13.6. sproof übernimmt keine Haftung für unberechtigte Zugriffe oder missbräuchliche Nutzung durch Nutzer seiner Vertragspartner.
13.7. sproof haftet für mögliche Schäden nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für leicht fahrlässig oder schlicht grob fahrlässig zugefügte Schäden haftet sproof jedoch nicht, sofern der betreffende Schaden nicht aus einer Verletzung der vertraglichen Hauptleistungen resultiert. Die Beschränkung der Haftung gilt nicht für Fälle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, sowie der Gesundheit von natürlichen Personen durch sproof und darüber hinaus nicht für die zwingende Haftung von sproof nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. sproof übernimmt keinerlei Haftung für Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für reine Vermögensschäden jeglicher Art.
14.1. Das Vertragsverhältnis zwischen sproof und dem Vertragspartner beginnt mit erfolgreicher Registrierung durch den Vertragspartner bei sproof und gilt auf unbestimmte Dauer.
Kündigung
14.2. Jede Vertragspartei kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich (per E-Mail ist ausreichend) oder Löschen des Accounts kündigen. Nach Beendigung des Vertrags hat der Nutzer keinen Zugang zu den von ihm bereitgestellten oder generierten Informationen. Gesetzliche (insb. datenschutzrechtliche) Rechte des Nutzers bleiben davon unberührt. Unbeschadet dessen steht jeder Vertragspartei die Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) offen. Ein wichtiger, sproof zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Vertragspartner gegen behördliche Vorschriften oder wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt und dieses Verhalten – trotz schriftlicher Aufforderung – nicht binnen 14 Kalendertagen einstellt;
b) sich der Vertragspartner – aus welchen Gründen auch immer – weigert oder nicht mehr in der Lage ist, diese AGB zu erfüllen;
14.3. der Vertragspartner für sproof nachteilige Handlungen setzt oder gesetzt hat (vgl Punkt 17 unten).
14.4. Ein Rücktrittsrecht des Vertragspartners gemäß FAGG besteht angesichts der kostenlosen Nutzungsmöglichkeit der Dienste von sproof im Rahmen dieser AGB nicht. Unbeschadet dessen gilt die Kündigungsregelung gemäß diesem Punkt 15.
Die Nutzer sind verpflichtet, die Software ausschließlich gemäß den geltenden Gesetzen und den Bestimmungen dieser AGB zu nutzen. Unzulässige Nutzungen sind verboten und führen zur sofortigen Sperrung des Zugangs.
sproof behält sich das Recht vor, den Zugang eines Nutzers zur Plattform jederzeit zu verweigern, zu sperren oder zu löschen und damit das Vertragsverhältnis zu beenden; dies insbesondere dann, wenn sproof Kenntnis darüber erlangt oder berechtigte Bedenken hat, dass
a) der Nutzer unrichtige oder unvollständige Angaben, insbesondere in Bezug auf seine persönlichen Daten, gemacht hat;
b) die vom Nutzer angegebenen Informationen nicht überprüft oder bestätigt werden können;
c) die Überprüfung der Rechtskonformität des Nutzers Unregelmäßigkeiten indiziert;
d) der Nutzer vorsätzlich grundlegende Bestimmungen dieser AGB verletzt;
e) der Nutzer ein Verhalten setzt, das sich für sproof nachteilig auswirken und die Nutzung der Plattform beeinträchtigen könnte.
Der Vertragspartner haftet nach den gesetzlichen Vorschriften dafür, dass durch die Verwendung der auf die Plattform geladenen Dokumente keinerlei Immaterialgüterrechte, einschließlich Marken-, Muster-, Patent- oder jeglicher anderer Schutzrechte, Urheberrechte sowie Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter im In- und Ausland, verletzt werden. Außerdem verpflichtet sich der Vertragspartner, sproof für den Fall einer Verletzung solcher (Schutz-) Rechte Dritter vollständig schad- und klaglos zu halten.
18.1. Diese AGB und deren Rechtswirksamkeit, Auslegung und Erfüllung unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
18.2. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB ergeben oder sich auf dessen Abschluss, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, ist das am Sitz von sproof sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig, sofern dem nicht zwingende Regelungen des KSchG entgegenstehen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt; dasselbe gilt entsprechend für allfällige Lücken in diesen AGB.
20.1. sproof behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit abzuändern. Die Änderungen werden dem Vertragspartner per E-Mail bekannt gegeben.
20.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine AGB werden, selbst bei Kenntnis von sproof, nicht Vertragsbestandteil. Abweichendes kann vereinbart werden, sofern sproof im Einzelnen auf Basis individuell getroffener Vereinbarungen eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt.
20.3. Die in diesen AGB verwendeten Überschriften dienen nur der Zweckmäßigkeit und sind bei der Auslegung nicht zu berücksichtigen. Formulierungen, die mit den Begriffen "einschließlich", "insbesondere" oder ähnlichen Ausdrücken eingeleitet werden, sind als illustrativ zu verstehen; sie schränken die Bedeutung der ihnen voranstehenden Wörter nicht ein. Die Verwendung eines Begriffs in der männlichen Form versteht sich im Sinne der besseren Lesbarkeit der AGB, schließt jedoch alle Geschlechter mit ein.