In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige über die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Anforderungen an Unternehmen und wie sproof sign Ihnen dabei helfen kann, diese Herausforderungen zu meistern.
Was ist die CSR-Berichtspflicht?
Die CSR-Berichtspflicht, oder Corporate Social Responsibility-Berichtspflicht, ist eine gesetzliche Anforderung, nach der Unternehmen regelmäßig über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten müssen. Diese Berichte decken ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG) ab und sollen die Transparenz über die nicht-finanziellen Auswirkungen des Unternehmens erhöhen. Ziel ist es, Stakeholdern – darunter Investoren, Kunden und der Öffentlichkeit – umfassende Informationen über die Nachhaltigkeitspraktiken und die soziale Verantwortung des Unternehmens zu bieten.
Was bedeutet die neue Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Sie?
Die CSRD tritt ab 2024 in Kraft und erweitert die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) erheblich. Ziel ist es, die Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen zu standardisieren und zu regulieren, um eine erhöhte Transparenz über ökologische und soziale Unternehmensaspekte zu gewährleisten. Doch was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Was müssen Sie berichten?
Unternehmen müssen umfassende Informationen über ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG) offenlegen. Dazu gehören Umweltbelange (z.B. Emissionen, Energieverbrauch), soziale Aspekte (z.B. Arbeitsbedingungen, Gleichstellung), Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Diese Berichte müssen sowohl qualitative als auch quantitative Daten enthalten und sowohl zukunftsorientiert als auch rückblickend sein. Darüber hinaus müssen sie die gesamte Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens abdecken.
Wer ist betroffen?
Die CSRD gilt für alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Mehr als 250 Mitarbeitende
- Eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro
- Einen Nettoumsatz von über 40 Millionen Euro
Das bedeutet, dass viel mehr Unternehmen als bisher ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen offenlegen müssen.
Ab Wann müssen Sie handeln?
Die neuen Vorschriften werden in drei Phasen umgesetzt:
- ab 01. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (erste Berichterstattung 2025)
- ab 01. Januar 2025 für große Unternehmen, die bisher nicht berichtspflichtig waren (erste Berichterstattung 2026)
- ab 01. Januar 2026 für börsennotierte KMU (erste Berichterstattung 2027), mit einer Opt-out-Möglichkeit bis 2028
Rahmen der Berichterstattung: Format und Standards
Die EU hat mit der CSRD einheitliche europäische Berichtsstandards eingeführt, die Unternehmen für ihre Nachhaltigkeitsberichte nutzen müssen. Diese Standards, bekannt als „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS), wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und von der Europäischen Kommission in geltendes Recht überführt.
Die ersten Regelungen treten ab 2024 in Kraft und umfassen zwölf Standards , die Themen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance sowie übergreifende Anforderungen abdecken.
Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es vereinfachte Berichtsstandards, die ab 2026 gelten:
Unternehmen müssen nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit berichten. Das bedeutet, sie müssen sowohl die Auswirkungen ihres Handelns auf die Umwelt und Gesellschaft als auch die Einflüsse von Umwelt- und gesellschaftlichen Veränderungen auf ihr Geschäft offenlegen.
Die Berichte müssen in einem digitalen, maschinenlesbaren Format erstellt und von unabhängigen Stellen geprüft werden, um die Einhaltung der Standards sicherzustellen.
Zukünftig sind auch branchenspezifische Berichtsstandards geplant, die die Berichterstattung weiter spezifizieren sollen.
Die e-Signatur ist ein wichtiges Instrument zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele
Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen ist ein wesentlicher Hebel, um die Anforderungen der CSRD effizient zu erfüllen. Ein grundlegender Prozess, der demnach digitalisiert werden sollte, ist das Unterfertigen von Verträgen und Dokumenten. Ab dem ersten Tag der flächendeckenden Einführung der e-Signatur kann ein Unternehmen messbar eine große Menge papiergebundener Ressourcen einsparen. Ressourcen welche die Umwelt belasten.
Ein Beispiel: Nehmen wir an, ein beliebiges Unternehmen spart dank der Integration von der e-Signatur innerhalb eines bestimmten Zeitraums (nur!) 500 Blatt Papier ein. Diese Maßnahme führt bereits zu einer Reduzierung des Verbrauchs von 7,5 Kilogramm Holz, 130 Liter Wasser und 26,8 Kilowattstunden Energie.
Die Nutzung digitaler Signaturen kann also ein Schlüssel zur effizienten Erfüllung der Anforderungen der CSRD und ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren Unternehmensführung sein und außerdem genau berechnen, wie viele Ressourcen eingespart wurden.
*Die Berechnung des Mehrwerts basiert auf Benutzerdaten sowie Erkenntnissen aus Marktanalysen und Fachliteratur. Folgende Faktoren bestimmen die vorliegenden Berechnungen: - Durchschnittliche Zeitersparnis pro internen Signatur-Workflow (ohne logistischen Aufwand): 10 Minuten. - Durchschnittliche Zeitersparnis pro externen Signatur-Workflow (mit logistischem Aufwand): 20 Minuten. - Bruttostundenlohn in Euro, geschätzt für 40 Stunden Vollzeitarbeit: 20 €. - Kosten pro Blatt A4 (Druck, Beschaffung): 0,14 €. - CO2-Ausstoß pro A4-Blatt mit herkömmlicher Unterschrift: 0,008 kg. - Energieverbrauch pro Blatt A4: 0,0648 kWh. Tatsächlich gibt es viele Faktoren, die in dieser Berechnung nicht berücksichtigt wurden, die aber den tatsächlichen Mehrwert erheblich (positiv) steigern können! Nicht enthalten sind Geschäftsreisen, Lager- und Archivierungskosten, Kosten für Druck- und Scantechnologie sowie finanzielle Nachteile durch lange Wartezeiten auf Verträge. Besonders den ESRS kann sproof damit einen Beitrag zur Erreichung Ihrer Nachhaltigkeitsziele in mehreren spezifischen ESRS-Unterkategorien leisten (ESRS-E = Umwelt, ESRS-S = Soziales, ESRS-G = Governance und darüber hinaus in einigen „übergreifenden Themen“).
Pflicht oder Kür? Lohnt sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch auf anderen Ebenen!?
Die Pflicht zum ESG-Reporting erscheint vielen Unternehmen zunächst einmal lästig. Tatsächlich lohnt sich der Aufwand aber auch für Organisationen, die nicht unter die CSRD oder SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) fallen. Denn die eigene Nachhaltigkeit transparent zu machen, wird zunehmend zum Wettbewerbsvorteil:
- Reputation und Marke stärken: Verbraucher legen Wert auf Nachhaltigkeit. ESG-Reporting kann das Image und die Marke Ihres Unternehmens verbessern, was dabei hilft, neue Kunden zu gewinnen und bestehende zu halten.
- Investoren überzeugen: Immer mehr Investoren berücksichtigen Nachhaltigkeit bei ihren Entscheidungen. Ein transparentes ESG-Reporting kann Ihr Unternehmen für Investoren attraktiver machen.
- Recruiting verbessern: Nachhaltigkeit ist für viele Arbeitssuchende ein entscheidendes Kriterium. Ein guter ESG-Bericht kann Ihnen helfen, Top-Talente anzuziehen und zu halten.
- Ressourcen sparen: Durch die Definition und Messung von ESG-KPIs können Unternehmen gezielt Ressourcen einsparen, zum Beispiel den Energieverbrauch senken und somit Kosten reduzieren.
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