Das Wichtigste in Kürze
- Der US CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) ist ein US-Bundesgesetz von 2018, das US-Behörden erlaubt, Daten von US-amerikanischen Cloud-Dienstanbietern herauszuverlangen – unabhängig vom Speicherort.
- Er gilt als strategisches Risiko und potenzieller Verstoß gegen die DSGVO, da er EU-Bürger:innen und -Unternehmen den effektiven Rechtsschutz entzieht.
- Sensible Dokumente wie rechtsgültige Verträge und persönliche Identitätsnachweise sind besonders gefährdet, da sie hohes unternehmerisches oder persönliches Schutzgut darstellen.
- Die sichere strategische Antwort für Unternehmen ist die konsequente Entscheidung für europäische Plattformen und Datenspeicherorte, die ausschließlich dem EU-Recht (DSGVO, eIDAS) unterliegen.
- sproof bietet als 100 % europäische Plattform die notwendige digitale Souveränität und ist damit die risikofreie Alternative für Ihr Signaturmanagement.
Der Kern des Problems: Exterritorialer Zugriff
Europäische Unternehmen sehen sich in einer digitalen Welt zunehmend mit Konflikten zwischen US-amerikanischem und EU-Recht konfrontiert. Der US CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act), 2018 in Kraft getreten, bildet das Zentrum dieses Dilemmas.
Er ermächtigt US-Strafverfolgungsbehörden, Daten bei US-amerikanischen Cloud-Providern – wie Amazon, Microsoft oder Google – anzufordern. Der entscheidende, strategisch relevante Punkt: Diese Anfragen sind unabhängig vom geografischen Speicherort der Daten. Ob Ihre digitalen Verträge in Frankfurt, Dublin oder Amsterdam liegen, spielt aus Sicht des CLOUD Act keine Rolle, solange der Dienstleister ein US-Unternehmen ist.Dies schafft eine juristische Grauzone, da der US-Zugriff potenziell im Widerspruch zu den strengen Anforderungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht.
Der CLOUD Act und die Verletzung der DSGVO
Das strategische Risiko ist klar: Die DSGVO fordert, dass personenbezogene Daten nur dann in Drittländer transferiert oder dort verarbeitet werden dürfen, wenn ein angemessenes Schutzniveau (Art. 45 DSGVO) gewährleistet ist.
Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, z.B. Schrems II) wurde jedoch festgestellt, dass US-Überwachungsgesetze wie der CLOUD Act keinen angemessenen Schutz für EU-Daten bieten.
| Aspekt | DSGVO (EU-Recht) | US CLOUD Act (US-Recht) |
| Zugriffslegitimation | Gerichtliche Anordnung in der EU, starke Begründung | US-Haftbefehl oder Vorladung, geringere Hürden |
| Benachrichtigung | Betroffene müssen informiert werden | Provider kann Schweigepflicht auferlegt werden (Keine Benachrichtigung) |
| Territoriale Reichweite | Beschränkt auf EU-Hoheitsgebiet | Extraterritorial, greift weltweit bei US-Providern |
Im Falle eines digitalen Signaturprozesses betrifft dies hochsensible Daten: Die Verträge selbst, aber auch die Identitätsnachweise und der gesamte Audit Trail (Protokoll der Unterschrift).
Digitale Verträge und die zugrundeliegende Identitätsverifizierung sind das kritischste Datengut Ihres Unternehmens. Hier darf kein Kompromiss in puncto Souveränität eingegangen werden.
Der Weg zur Risikominimierung: Interne Handlung
Die Lösung für europäische Unternehmen ist nicht nur, den CLOUD Act zu kennen, sondern die Konsequenz zu ziehen:
- Kritische Workloads identifizieren: Bewerten Sie, welche Daten (Verträge, HR-Akten, IP-Dokumente) ein hohes Schutzbedürfnis haben.
- Souveräne europäische Infrastruktur wählen: Setzen Sie für diese kritischen Bereiche auf europäische, eIDAS-konforme Signatur- und Hosting-Lösungen.
- Zugriffs- und Identitätsmanagement absichern: Stellen Sie sicher, dass sowohl Zugriffe als auch die digitale Identitätsprüfung für signaturrelevante Daten unter europäischer Kontrolle bleiben – beispielsweise durch in Europa regulierte Vertrauensdienste (eIDAS-konform).
Digitale Souveränität: sproof als europäische Antwort
Der Konflikt rund um den CLOUD Act verdeutlicht die Notwendigkeit der digitalen Souveränität Europas. Unternehmen müssen proaktiv handeln, um ihre Dateninfrastruktur immun gegen die Zugriffsrechte von Drittstaaten zu machen.
sproof wurde als europäische Plattform genau mit dieser strategischen Ausrichtung entwickelt. Unsere Perspektive ist kompromisslos:
- EU-Recht exklusiv: sproof-Lösungen, darunter sproof Sign, sproof Ident, sproof Widget, sproof Fastlane, sproof eID Hub, sproof Validate werden zu 100 % in Europa entwickelt und auf europäischen Servern gehostet. Sie unterliegen ausschließlich der DSGVO und eIDAS.
- Keine CLOUD Act-Gefahr: Da sproof kein US-Unternehmen ist und keine US-Tochtergesellschaften betreibt, können US-Behörden den Zugriff über den CLOUD Act nicht erzwingen.
- eIDAS-Zertifizierung: Unsere Services erfüllen die höchsten europäischen Vertrauensstandards, insbesondere für die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES).
Diese Wahl ist nicht nur eine Frage der Rechtskonformität, sondern ein strategischer Wettbewerbsvorteil, der Ihren Kund:innen und Partner:innen maximales Vertrauen signalisiert.
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